Governance


Governance

Die Stiftungstätigkeit richtet sich nach folgenden Grundhaltungen:

  • Wahlen Stiftungsrat Periodizität: 2 Jahre
  • IKS – Internes Kontrollsystem
  • Geschäftsstelle mit festgelegter Aufgabenbeschreibung
  • Periodische Strategieüberprüfung und Risikobeurteilung durch den Stiftungsrat
  • Vermögensanlagen der beweglichen Werte ➔ Mandate an externe Verwalter
  • Betreuung der Liegenschaften durch professionelle Liegenschaftenverwaltung
  • Stiftungsrat arbeitet ehrenamtlich; Sonderaufgaben werden entschädigt und Auslagen erstattet
  • Unabhängige Revisionsstelle mit eidgenössischem Attest
  • Treuhandgesellschaft für Verbuchungen und Jahres-Abschlussberatung
  • Bewilligungsrichtlinien für Fördervereinbarungen
  • Befolgung der Empfehlungen des SwissFoundation Codes