Governance
Die Stiftungstätigkeit richtet sich nach folgenden Grundhaltungen:
- Wahlen Stiftungsrat Periodizität: 2 Jahre
- IKS – Internes Kontrollsystem
- Geschäftsstelle mit festgelegter Aufgabenbeschreibung
- Periodische Strategieüberprüfung und Risikobeurteilung durch den Stiftungsrat
- Vermögensanlagen der beweglichen Werte ➔ Mandate an externe Verwalter
- Betreuung der Liegenschaften durch professionelle Liegenschaftenverwaltung
- Stiftungsrat arbeitet ehrenamtlich; Sonderaufgaben werden entschädigt und Auslagen erstattet
- Unabhängige Revisionsstelle mit eidgenössischem Attest
- Treuhandgesellschaft für Verbuchungen und Jahres-Abschlussberatung
- Bewilligungsrichtlinien für Fördervereinbarungen
- Befolgung der Empfehlungen des SwissFoundation Codes